News

06. Aug 2010

Fragen und Antworten zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

Beitrag Nr. 185456 vom 06.08.2010

Fragen und Antworten zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

Auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers hat das Bundesfinanzministerium mit einem Fragen-Antworten-Katalog auf seiner Homepage reagiert.

Mit Urteil vom 29.07.2010 (2 BvL 13/09) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die seit 2007 bestehende gesetzliche Regelung sieht allerdings vor, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden können, wenn das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" darstellt. Wegen der jetzt festgestellten Verfassungswidrigkeit der Regelung muss diese rückwirkend ab 2007 um eine weitere Möglichkeit ergänzt werden.

Das BMF hat einige wichtige Fragen aufgeführt, die sich im Zusammenhang mit dem Urteil des BVerfG stellen, und hierzu Antworten gegeben.

Die Fragen und Antworten sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

Informationen zum Urteil des BVerfG finden Sie auch in unserer News vom 29.07.2010.

Dokument ausdrucken

Lesen Sie hier den kompletten Artikel

© steuerlex

<< zurück zur Übersicht