Existenzgründungshandbuch
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie nach Ihrer Existenzgründung (Formen
der Existenzgründung) in eine rechtliche Auseinandersetzung gelangen,
wird es für Sie bedeutsam sein, auch Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei ist
es wichtig, sich selbst gegen unberechtigte Ansprüche etwaiger
Unfallgegner, Geschäftspartner oder Kunden zur Wehr zu setzen, um den guten
Ruf des Unternehmens zu verteidigen.
Eine Rechtsschutzversicherung
schützt Sie als Versicherungsnehmer vor den Kosten, die durch rechtliche
Auseinandersetzungen und Prozesse entstehen. Die Kosten für Rechtsanwälte
(einschließlich der Gegenpartei), Verteidiger und Gericht werden ebenso
gedeckt. Es existieren verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen:
Dazu gehören u.a. Privatrechtsschutz-, Vertragsrechtsschutz- oder
Betriebsrechtsschutzversicherungen. Wichtig ist, dass Sie die für Ihren
Betrieb maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung wählen.
Es
Versicherungsschutz angeboten als Berufs-Rechtsschutz für
Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine.
Bei
dieser Rechtsschutzform in den ARB 94 handelt es sich um eine Kombination
aus dem Rechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige gemäß §
24 ARB 75 und dem Rechtsschutz für Vereine gemäß § 28 ARB 75.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner
Eigenschaft als Gewerbetreibender, freiberuflich Tätiger und in
einer sonstigen selbstständigen Form. Dabei muss die Art der
selbstständigen Tätigkeit im Versicherungsschein eingetragen
sein.
Weiter sind die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen
Betrieb versichert.
Versichert werden kann ein Verein sowie
dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte und Mitglieder
bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein.
Versicherte
Leistungsarten (Leistungsarten - Rechtsschutz) sind
Schadenersatz-Rechtsschutz.
Arbeits-Rechtsschutz.
Straf- und
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz.
Versicherungsschutz besteht
nicht für:
Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutz.
Vertrags-Rechtsschutz.
Steuer-Rechtsschutz.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Sachenrechts-Rechtsschutz.
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auf folgende mitversicherte
Personen, soweit sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für
den Versicherungsnehmer tätig sind.
mitarbeitende
Familienangehörige
Geschäftsführer
Angestellte/Arbeiter
freie Mitarbeiter
Nicht erfasst wird hingegen der Subunternehmer, da es an einem
Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien fehlt.

