Unternehmensführungslexikon
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Marktpreis
Rechnungswesen » Marktpreis:
Der Marktpreis ist der für eine bestimmte Warengattung
durchschnittlicher Art und Güte auf einem Handelsplatz zu zahlende
Preis. In der Regel entspricht er den Wiederbeschaffungskosten
und damit bei im Unternehmen regelmäßig verwendeten Wirtschaftsgütern dem
Teilwert.
Für die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens kann
der Marktpreis als Wertmaßstab dienen (§ 253 Abs. 3 HGB).
Für die Ermittlung des Marktpreises ist maßgebend, welcher Markt für
die Bewertung herangezogen wird:
Der
Beschaffungsmarkt ist maßgebend für die Bewertung von Sachanlagen,
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
Der
Absatzmarkt ist maßgebend für die Bewertung von fertigen und
unfertigen Erzeugnissen sowie von Überbeständen an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen.
Beide Märkte sind maßgebend für
die Bewertung von Handelswaren und Überbeständen an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen. In diesem Fall müssen beide Marktpreise miteinander
verglichen und nach dem Niederstwertprinzip (Bewertungsmaßstäbe) der
niedrigere Wert angesetzt werden.

