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Rechnung

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Die Rechnung ist ein Beleg für einen Verkehrsvorgang Lieferung bzw. Leistung gegen Entgelt. Dabei kann es sich auch um einen Fahrausweis, einen Kontoauszug, einen Miet- oder Pachtvertrag, einen Wartungsvertrag o.ä. handeln (R 183 UStR). Eine Rechnung ist, sofern sie an einen Umsatzsteuerpflichtigen ausgestellt wird und einen umsatzsteuerpflichtigen Verkehrsvorgang dokumentiert, gleichzeitig ein Beleg für eine Steuergutschrift (Vorsteuer).

Eine Rechnung muss folgende Daten enthalten (§ 14 Abs. 1 UStG):

Namen und Anschrift des liefernden Unternehmens

Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes bzw. Art und Umfang der Dienstleistung

den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

das Entgelt der Lieferung oder der sonstigen Leistung (§ 10 UStG)

den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. Dieser muss gesondert ausgewiesen werden oder es bedarf eines Hinweises auf eine bestehende Steuerbefreiung

Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer


Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer 150 EUR nicht übersteigt. Seit Ausstellungsdatum 01.01.2004 müssen in Kleinbetragsrechnungen die folgenden Angaben enthalten sein:

Name u. Anschrift des leistenden Unternehmers

Rechnungsdatum

Menge und Bezeichnung des gelieferten Gegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung

Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe

Steuersatz (bzw. im Falle der Steuerfreiheit der Hinweis darauf)

Bei Kleinbetragsrechnungen wird die Vorsteuer aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet und als Steuergutschrift gebucht.

Auf Fahrausweisen wird an Stelle des Steuersatzes die Beförderungsstrecke in Kilometern angegeben. Bei Strecken bis 50 km darf der halbe Steuersatz herausgerechnet werden, bei mehr als 50 km der volle Steuersatz. (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG).