Unternehmensführungslexikon
Rechnungswesen | Marketing | Organisation | Controlling
Zuschreibungen
Rechnungswesen » Zuschreibungen:
Zuschreibungen sind im Gegensatz zu den Abschreibungen. Erhöhungen des
Buchwertes eines Vermögensgegenstandes (Sachanlagen, Finanzanlagen) in der
Handelsbilanz und in der Steuerbilanz, nachdem zuvor entsprechende
(außerplanmäßige) Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe hierfür
weggefallen sind. Es werden somit Abschreibung der Vorjahre rückgängig
gemacht, da die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen.
Zuschreibungen sind hingegen nicht durch Wertsteigerungen eines
Anlagegegenstandes oder eines Gegenstandes des Vorratsvermögens
gerechtfertigt, die nach Zugang des Gegenstandes eintreten.
Ebenfalls stellen die folgenden Sachverhalte keine Zuschreibungen dar:
nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises,
nachträgliche Umbauten und Erweiterungen,
Nachaktivierung von Teilen, die zunächst als Aufwand erfasst wurden.
Da nach § 253 HGB die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten nicht
überschritten werden dürfen, ist die Zuschreibung faktisch / materiell auf
die Aufhebung früherer Abschreibungen begrenzt. Zuschreibungen können sich
aus dem Wertaufholungsgebot gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ergeben.

